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Fitness, Abnehmen & mehr bei Mischke Rheinfelden             Öffnungszeiten


Allgemeine Geschäftsbedingungen MPlus Fitness- und Gesundheitszentrum


1. Aufgrund dieses Vertrages kann der Nutzer die Geräte/Einrichtungen des MPlus-studio Mischke während der offiziellen  Öffnungszeiten jederzeit  nutzen. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung.

2. Bei Kündigung des Vertrages durch den Nutzer kommt es nicht auf die Absendung der Kündigung, sondern auf den Eingang des Kündigungsschreiben beim Trainingsstudio Mischke an. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Das gleiche Recht zur Kündigung steht auch dem Trainingsstudio Mischke zu.

3. Bei Wohnungswechsel ist gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt (Gemeinde) ein sofortiges Auflösen des Vertrages zum Monatsende möglich. Dies gilt jedoch nur, wenn der Wohnungswechsel/Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde erfolgt die mehr als 25 km vom Trainingsstudio Mischke entfernt ist.

4. Eine Änderung der Laufzeit ist nur mit der Zustimmung des Clubs bei Aufzahlungsverpflichtung der Beitragsdifferenz und einer Gebühr von 50,00 € (fünfzig) mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, zum Monatsende möglich. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind Vergünstigungen und Sonderangebote, die auf die Vollzeit bemessen waren, aufzuzahlen.

5. Bei Verlust oder Beschädigung der mitgebrachten Sachen beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6. Der Sonderbonus für Schüler, Studenten und Azubis gilt nur für die Erstlaufzeit. Der Nachweis für den Sonderbonus muss am Ende der Erstlaufzeit und danach im Abstand von 6 Monaten neu eingereicht werden. Nach Überschreitung der Abgabefrist entfällt der Sonderbonus. Ein rückwirkender Sonderbonus ist nicht möglich. Der Sonderbonus wird erst ab dem Eingangsdatum des amtlichen Nachweises zum nächsten Monat wirksam.

7. Änderungen der Anschrift und der Bankverbindung sind dem MPlusstudio Mischke unaufgefordert mitzuteilen. Bei Rücklastschriften erheben wir Bankgebühren.

8. Die wöchentlichen Entgeltpreise können im Rahmen der jährlichen Inflationsanpassung, mindestens 2 % höchstens jedoch 5 %, erhöht werden. Der Endpreis wird bei steuerlichen Erhöhungen, wie z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer, jeweils angepasst.

9. Bei Zahlung des jeweiligen Nutzungsentgeltes per Rechnung, in bar, mittels Dauerauftrages oder Überweisung, wird ein Zuschlag von 5,00 € pro Buchung berechnet. Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt oder diese entzogen wird, gilt vorstehendes.

10. Der Nutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, eine Kopie dieses Vertrages erhalten zu haben. Mündliche Nebenabreden liegen nicht vor.

11. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Geltung des Vertrages im übrigen nicht berührt. Es ist eine, der unwirksamen Bestimmungen dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahekommende, andereBestimmung zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.

 
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